Tarifinformationen
Psychotherapie
Behandlung über die Grundversicherung (OKP)
- Die Kosten werden gemäss Psy-Tarif über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).
- Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach der ärztlichen Anordnung und den gesetzlichen Vorgaben (in der Regel 15–30 Sitzungen).
- Voraussetzung: Eine gültige ärztliche Anordnung ist erforderlich und muss spätestens zum ersten Termin vorliegen.
Selbstzahlende Psychotherapie
- Keine ärztliche Anordnung notwendig.
- Kein Eintrag in die Krankenversicherungsakte.
- Abrechnung erfolgt zu den Tarifen der psychologischen Beratung (siehe unten).
Psychologische Beratungen
- Einzelberatung: CHF 180.– pro Stunde
- Mehrpersonensetting: CHF 200.– pro Stunde
- Zusatzaufwendungen: CHF 3.– pro Minute
(z. B. für Vor- und Nachbereitung, zusätzliche Telefonate, E-Mails, Berichte oder administrative Aufwände)
Terminabsagen und Nichterscheinen
Eine verlässliche Terminplanung ist für den therapeutischen Prozess wichtig. Bitte beachten Sie daher folgende Regelung:
Kostenlose Absage oder Verschiebung
- Bis 24 Werktagsstunden vor dem Termin möglich, sofern eine begründete Verhinderung vorliegt.
Kurzfristige Absage (weniger als 24 Werktagsstunden)
- Verrechnung einer Umtriebsentschädigung von CHF 100.–
- Die Kosten sind privat zu tragen und werden nicht von der Grundversicherung übernommen.
Unentschuldigtes Nichterscheinen
- Verrechnung der reservierten Zeit
(in der Regel 60 Minuten / CHF 155.–) - Die Kosten sind privat zu tragen und werden nicht von der Grundversicherung übernommen.
