Psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung
Seit dem 1. Juli 2022 wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung abgedeckt, wenn sie ärztlich angeordnet wird. Der direkte Zugang zu Fachärzt:innen für Psychiatrie oder Psychotherapie hängt vom jeweiligen Versicherungsmodell ab.
Anordnungen
- Hausärzt:innen können:
- Bis zu 15 Sitzungen anordnen
- Einmalig um weitere 15 Sitzungen verlängern
- Danach:
- Therapieempfehlung durch Psychiater:in erforderlich
- Krisenintervention:
- Alle Ärzt:innen können bis zu 10 Sitzungen anordnen
Anerkannte ärztliche Weiterbildungstitel für Anordnungen:
- Allgemeine Innere Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Kinder- und Jugendmedizin
- Interdisziplinärer Schwerpunkt Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM)
Medikamente
- Psychologische Psychotherapeut:innen dürfen keine Medikamente verordnen
- Bei Bedarf: Abstimmung mit Hausärzt:innen oder konsiliarische Rücksprache mit Psychiater:innen
Arbeitsunfähigkeitszeugnisse
- Psychologische Psychotherapeut:innen dürfen keine Arztzeugnisse ausstellen
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen:
- Grundsätzlich möglich, aber meist nicht anerkannt
- Taggeldversicherungen und RAV verlangen in der Regel ärztliche Zeugnisse
Fachpersonen für Psychotherapie im psychologisch-psychiatrischen Therapiebereich
Eidge. anerk. Psychotherapeut:in | Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie | |
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Umgangssprachlich | „Psycholog:in“ oder „psychologische:r Psychotherapeut:in“ | „Psychiater:in“ |
Ausbildung | Masterstudium in Psychologie | Medizinstudium |
Weiterbildung | Weiterbildung zur/zum eidg. anerk. Psychotherapeut:in | Weiterbildung zur/zum Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie |
Therapeutische Mittel | Hauptsächlich therapeutische Gespräche, Bearbeitung von Denk-, Fühl- und Verhaltensmustern | Therapeutische Gespräche, Medikamentenverschreibung, körperliche Untersuchungen |