Psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung

Seit dem 1. Juli 2022 wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung abgedeckt, wenn sie ärztlich angeordnet wird. Der direkte Zugang zu Fachärzt:innen für Psychiatrie oder Psychotherapie hängt vom jeweiligen Versicherungsmodell ab.

Anordnungen

  1. Hausärzt:innen können:
    • Bis zu 15 Sitzungen anordnen
    • Einmalig um weitere 15 Sitzungen verlängern
  2. Danach:
    • Therapieempfehlung durch Psychiater:in erforderlich
  3. Krisenintervention:
    • Alle Ärzt:innen können bis zu 10 Sitzungen anordnen

Anerkannte ärztliche Weiterbildungstitel für Anordnungen:

  • Allgemeine Innere Medizin
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Interdisziplinärer Schwerpunkt Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM)

Medikamente

  • Psychologische Psychotherapeut:innen dürfen keine Medikamente verordnen
  • Bei Bedarf: Abstimmung mit Hausärzt:innen oder konsiliarische Rücksprache mit Psychiater:innen

Arbeitsunfähigkeitszeugnisse

  • Psychologische Psychotherapeut:innen dürfen keine Arztzeugnisse ausstellen
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen:
    • Grundsätzlich möglich, aber meist nicht anerkannt
    • Taggeldversicherungen und RAV verlangen in der Regel ärztliche Zeugnisse

Fachpersonen für Psychotherapie im psychologisch-psychiatrischen Therapiebereich

Eidge. anerk. Psychotherapeut:inFacharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Umgangssprachlich„Psycholog:in“ oder „psychologische:r Psychotherapeut:in“„Psychiater:in“
AusbildungMasterstudium in PsychologieMedizinstudium
WeiterbildungWeiterbildung zur/zum eidg. anerk. Psychotherapeut:inWeiterbildung zur/zum Facharzt/-ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Therapeutische MittelHauptsächlich therapeutische Gespräche, Bearbeitung von Denk-, Fühl- und VerhaltensmusternTherapeutische Gespräche, Medikamentenverschreibung, körperliche Untersuchungen