Tarifinformationen

Psychotherapie

Behandlung über die Grundversicherung (OKP)

  • Die Kosten werden gemäss Psy-Tarif über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).
  • Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach der ärztlichen Anordnung und den gesetzlichen Vorgaben (in der Regel 15–30 Sitzungen).
  • Voraussetzung: Eine gültige ärztliche Anordnung ist erforderlich und muss spätestens zum ersten Termin vorliegen.

Selbstzahlende Psychotherapie

  • Keine ärztliche Anordnung notwendig.
  • Kein Eintrag in die Krankenversicherungsakte.
  • Abrechnung erfolgt zu den Tarifen der psychologischen Beratung (siehe unten).

Psychologische Beratungen

  • Einzelberatung: CHF 180.– pro Stunde
  • Mehrpersonensetting: CHF 200.– pro Stunde
  • Zusatzaufwendungen: CHF 3.– pro Minute
    (z. B. für Vor- und Nachbereitung, zusätzliche Telefonate, E-Mails, Berichte oder administrative Aufwände)

Terminabsagen und Nichterscheinen

Eine verlässliche Terminplanung ist für den therapeutischen Prozess wichtig. Bitte beachten Sie daher folgende Regelung:

Kostenlose Absage oder Verschiebung

  • Bis 24 Werktagsstunden vor dem Termin möglich, sofern eine begründete Verhinderung vorliegt.

Kurzfristige Absage (weniger als 24 Werktagsstunden)

  • Verrechnung einer Umtriebsentschädigung von CHF 100.–
  • Die Kosten sind privat zu tragen und werden nicht von der Grundversicherung übernommen.

Unentschuldigtes Nichterscheinen

  • Verrechnung der reservierten Zeit
    (in der Regel 60 Minuten / CHF 155.–)
  • Die Kosten sind privat zu tragen und werden nicht von der Grundversicherung übernommen.