Tarifinformationen
Psychotherapie
Behandlung über die Grundversicherung (OKP)
- Die Kosten werden gemäss Psy-Tarif über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).
- Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach der ärztlichen Anordnung und den gesetzlichen Vorgaben (in der Regel 15–30 Sitzungen).
- Voraussetzung: Eine gültige ärztliche Anordnung ist erforderlich und muss spätestens zum ersten Termin vorliegen.
Selbstzahlende Psychotherapie
- Keine ärztliche Anordnung notwendig.
- Kein Eintrag in die Krankenversicherungsakte.
- Abrechnung erfolgt zu den Tarifen der psychologischen Beratung (siehe unten).
Psychologische Beratungen
Für Beratungen, Coachings, Behandlungen als Selbstzahler beträgt der Stundenansatz CHF 180.–.
Terminabsagen und Nichterscheinen
Eine verlässliche Terminplanung ist für den therapeutischen Prozess wichtig. Bitte beachten Sie daher folgende Regelung:
Kostenlose Absage oder Verschiebung
- Bis 24 Werktagsstunden vor dem Termin möglich, sofern eine begründete Verhinderung vorliegt.
Kurzfristige Absage (weniger als 24 Werktagsstunden)
- Verrechnung einer Umtriebsentschädigung von CHF 100.–
- Die Kosten sind privat zu tragen und werden nicht von der Grundversicherung übernommen.
Unentschuldigtes Nichterscheinen
- Verrechnung der reservierten Zeit (60 Minuten / CHF 155.–)
- Die Kosten sind privat zu tragen und werden nicht von der Grundversicherung übernommen.